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Die Kreditumschuldung zielt darauf ab, die gegebenen Kreditverbindlichkeiten neu zu ordnen. Hierbei werden ein oder mehrere Kredite des Kreditnehmers durch die Aufnahme eines neuen Kredits zu vorteilhafteren Konditionen abgelöst. Hat ein Kreditnehmer beispielsweise regelmäßige Tilgungen auf einen Ratenkredit, einen Autokredit oder auf einen Dispositionskredit, der in Anspruch genommen wird, kann es sehr sinnvoll sein, diese drei einzelnen Kredite zu einem einzigen Kredit zusammenzufügen. Diese Neuordnung der bestehenden Kreditverbindlichkeiten wird als Umschuldung bezeichnet.
Dabei besteht für den Kreditnehmer grundsätzlich auch die Möglichkeit, den Neukredit bei einem anderen Kreditinstitut abzuschliessen. Unter Beachtung bestimmter Kündigungsfristen ist der Kunde vertraglich nicht verpflichtet, den Neukredit bei der Bank zu beantragen, welche die laufenden Altkredite ausgereicht hat. In dem Fall, dass sich der Kreditnehmer für einen neuen Kreditgeber entscheidet, wird ein gänzlich neuer Kreditvertrag über den Neukredit abgeschlossen. Zieht der Kreditnehmer im Gegensatz dazu eine Umschuldung bei dem Kreditunternehmen in Betracht, das auch den Altkredit gewährt hat, ist der Abschluss eines Neuvertrags nicht erforderlich, da vertragsgläubger und Vertragsschuldner identisch bleiben und der Kreditvertrag unter Rücksichtnahme der abgeänderten Konditionen weitergeführt wird.
Unter diesen Vorraussetzungen tritt lediglich eine Veränderung des Vertragsinhalts der bestehenden Kreditverhältnisse in Kraft. Grundsätzlich kommt die Möglichkeit einer Umschuldung für alle Kreditarten in Frage, insbesondere für Dispositionskredite (Dispo), Ratenkredite, Kontokorrentkredite und Hypothekenkredite.
Durch die außerordentlich hohe Zinsbelastung durch die ständige Inanspruchnahme des Überziehungskredits kann eine Umschuldung sehr sinnvoll sein. Die Aufnahme eines neuen Kreditvertrags, welcher deutlich günstiger verzinst wird, kann für den Kreditnehmer durchaus lohnend sein. Der Kreditnehmer hat jederzeit die Möglichkeit, den Dispositionskredit zu kündigen, da es sich bei dieser Kreditform nicht um einen laufzeitabhängigen Kreditvertrag handelt. Durch den Dispositionskredit stellt das Kreditunternehmen dem Kreditnehmer einen gewissen Verfügungsrahmen zur Verfügung, ohne dabei den Abschluss einer Restschuldversicherung oder andere Sicherheiten zu verlangen. Die Bank lässt sich dies mit entsprechend hohen Zinssätzen vergüten, sofern der Kreditnehmer den Dispositionskredit in Anspruch nimmt. In nicht seltenen Fällen schlägt die Bank einen Überziehungskredit mit 12 Prozent p.a und mehr Zinsen zu Buche. Dadurch dass der Dispositionskredit in der Praxis längst die Funktion eines konventionellen Kredits übernommen hat, haben Kreditnehmer dauerhaft eine überaus hohe Zinsbelastung. Befindet sich das Girokonto dauerhaft im Minus, sollte der Kreditnehmer die Möglichkeit einer Umschuldung in Betracht ziehen. Beispielsweise kann das überzogene Konto mit einem günstiger verzinsten Ratenkredit zunächst ausgeglichen werden. Sollte in der Folgezeit erneuter Finanzierungsbedarf entstehen, so haben Kreditnehmer die Möglichkeit, auf den Verbraucherratenkredit zurückzugreifen und können somit die sehr hohen Überziehungszinsen vermeiden.
Auch Verbindlichkeiten aus einem oder mehreren Ratenkreditverträgen können mittels eines Neukredits überführt werden, sodass der Kreditnehmer ab diesem Zeitpunkt nur die Darlehensschuld abzuzahlen hat. Werden zum Beispiel auf je einen Anschaffungskredit, wie Auto-oder Versandhauskredit Zahlungen erbracht, kann der Neukredit zur Schuldentilgung aller Kreditverbindlichkeiten eingesetzt werden. Dabei erfolgt die Umschuldung durch die vorzeitige Ablösung bestehender Altkredite, wobei zwischen Kreditverträgen mit variablem Zinssatz und solchen mit festem Zinssatz unterschieden wird. Im Regelfall gestalten sich die Kündigungsfristen bei Kreditverträgen mit festem Zinssatz länger als die Kündigungsfristen mit Gleitzins (variablem Zinssatz). Werden die Kündigungsfristen vom Kreditnehmer nicht eingehalten, muss bedacht werden, dass eine besondere Vertragsabwicklungsgebühr oder eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung durch das Kreditunternehmen erhoben werden kann.
Ebenfalls kann die Umschuldung eines Hypothekenkredits sinnvoll sein, vor allem dann, wenn das Zinsniveau sinkt und die Möglichkeit besteht, einen Neukredit mit verbesserten Konditionen abzuschliessen. Es gilt allerdings zu beachten, dass ein Hypothekenkredit regelmäßig mit fest vereinbarten, längeren Vertragslaufzeiten abgeschlossen wird und dadurch eine entsprechende Zinsbindungsfrist besteht. Eine vorzeitige Auflösung eines bestehenden Hypothekenkredites, sowie eine Umschuldung desselbigen vor Ablauf der Zinsbindung ist aus diesem Grund ausgeschlossen.Lediglich in Ausnahmefällen ist eine vorzeitige Kreditkündigung möglich, beispielsweise wenn der Kreditnehmer ein nachvollziehbares und berechtigtes Interesse daran hat, das hypothekarisch belastete Grundstück anderweitig zu verwerten. In einem solchen Fall wird der Kreditnehmer dazu verpflichtet, eine nicht unerhebliche Vorfälligkeitsentschädigung, welche sich nach dem vereinbarten Vertragszins, dem aktuellen Zinsniveau und der Restlaufzeit des Kredits richtet.
Für Unternehmen und Geschäftsleute ist der Kontokorrentkredit das, was für den Verbraucher der Überziehungskredit ist. Die sogenannten Betriebsmittelkredite werden Unternehmen unter vergleichbaren Bedingungen durch das Kreditunternehmen gewährt. Die Umschuldung eines Kontokorrentkredites kann dann zweckmäßig sein, wenn die Inanspruchnahme der vom Kreditinstitut eingeräumten Kreditlinie zu günstigeren Konditionen erfolgt. Ebenso wie bei einem Dispositionskredit für Privatkunden empfiehlt sich dann oftmals de Aufnahme eines niedriger verzinsten regulären Unternehmens-oder Geschäftskredits.
Kreditnehmern, die eine Umschuldung durch eine Neukreditaufnahme beabsichtigen, werden durch die gebündelten Verbindlichkeiten und die dadurch resultierenden, günstigeren Zinssätze deutliche Vorteile geboten. Jedoch hängt der bezweckte Einsparungseffekt und inwiefern die Umschuldung nutzbringend ist von mehreren Faktoren ab. Im Allgemeinen kann die Umschuldung nur dann nutzbringend sein, sofern das allgemeine Kreditzinsniveau deutlich nachgegeben hat. Der Effektivzins des Neukredits muss merklich unter dem des umzuschuldenden Altkredits liegen, da sämtliche Kosten, die für die Kreditablösung und die Neukreditaufnahme anfallen mit der möglichen Zinsentlastung gegengerechnet werden müssen. Zusätzlich muss mit den Kosten einer Restschuldversicherung kalkuliert werden, sofern diese eine Bedingung für die Aufnahme eines Neukredits sein sollte. Nur in dem Fall, dass klare wirtschaftliche Vorteile durch die Gesamtkostenkalkulation hervorgehen, sollten Kreditnehmer eine Umschuldung in Erwähnung ziehen. In diesem Fall kann eine Umschuldung das geeignete Mittel zur Optimierung der Schuldenlage darstellen.
Eher verlustbringend ist eine Umschuldung dann, wenn die vertraglich festgelegte Kreditrestlaufzeit in absehbarer Zukunft endet. Die mit der Aufnahme eines Neukredits verbundenen Kostennachteile können durch eine Umschuldung in der Kürze der noch verbleibenden Kreditlaufzeit normalerweise nicht mehr aufgewogen werden.
Es kann festgehalten werden, dass die Entscheidung für oder gegen eine Umschuldung mit den individuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der jeweiligen Kreditsituation zusammenhängen. Nur eine klare Einschätzung der wirtschaftlichen Situation kann die Antwort auf die Frage geben, inwieweit eine Umschuldung nutzbringend für den Kreditnehmer ist. Die professionelle, individuelle Beratung durch das Kreditinstitut sollte in jedem Fall die Grundlage, auf der eine Entscheidung gefällt werden kann, darstellen.