Kredite & Darlehen umschulden: Jetzt günstige Zinsen nutzen

veröffentlicht am 1. Februar 2015 in Umschuldung von

Jetzt Kredite umschuldenOb neue Wohnungseinrichtung, größeres Auto oder einfach ein Verwöhnurlaub – es gibt viele Gründe für Extraausgaben. Und wenn Sie sich den einen oder anderen Wunsch durch einen Ratenkredit erfüllt haben, ist jetzt dank niedriger Zinsen ein guter Zeitpunkt, diesen umzuschulden. Dank eines niedrigen Leitzinses haben nämlich viele Banken die Zinsbelastung für traditionelle Ratenkredite ebenso gesenkt wie für Immobilienfinanzierungen. Es ist also der richtige Zeitpunkt, um umzuschulden, zumal einige Finanzinstitute dazu noch weitere Vergünstigungen anbieten. Doch bevor Sie sich zu diesem Schritt entschließen, sollten Sie einiges bedenken und ausführliche Vergleiche machen.

Vorteile einer Umschuldung

Grundsätzlich hat eine Umschuldung – egal ob Sie einen Ratenkredit oder die Immobilienfinanzierung haben – viele Vorteile. Einer davon sind die meist günstigeren Kreditkosten bei einem neuen Darlehen. Damit können Sie natürlich die monatliche Belastung Ihrer Haushaltskasse deutlich verringern. Zudem sparen Sie Zeit, da Sie früher schuldenfrei sind und natürlich auch Nerven. Sie vergrößern zudem Ihren finanziellen Spielraum, was das monatliche Budget betrifft. So haben Sie mehr Geld zur Verfügung um sich zwischendurch trotz Kreditraten den einen oder anderen Wunsch zu erfüllen. Sie können aber auch bei einem traditionellen Ratenkredit einfach die Darlehenssumme erhöhen und sich noch eine Anschaffung leisten, zahlen aber trotzdem die gleichen Monatsraten. Nicht zuletzt kann Ihnen eine Umschuldung natürlich mehr Übersichtlichkeit der Finanzen bringen. Sie brauchen weniger Zeit, um einen Überblick über Ihre Finanzen zu haben und tilgen die Raten auch nur mehr mit einer Überweisung.

Die Kosten der Umschuldung einplanen

Auch wenn Ihnen ein neuer Kredit vermutlich auf lange Sicht gesehen dank des niedrigen Zinsniveaus günstiger kommt, sollten Sie die Kosten für die Umschuldung einplanen. Denn die kreditgebende Bank lässt sich meist dafür entschädigen, dass sie durch einen früheren Ausgleich des Darlehens auf Zinsgewinne verzichten muss. Im Fachjargon nennt man dies Vorfälligkeitsentschädigung. Auch wenn die einzelnen Finanzinstitute diesen Betrag unterschiedlich regeln und in der Höhe festsetzen, müssen Sie dabei mit einer zusätzlichen Belastung von maximal 0,5 Prozent der Kreditsumme rechnen. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Bank nach, wie hoch die Ablösesumme inklusive aller entstehender Kosten für eine Umschuldung ausfallen kann. So wissen Sie und der neue Kreditgeber sofort bei der Kreditanfrage, mit welchen Beträgen zu rechnen ist. Abgesehen davon, weiß das Finanzinstitut, das die neue Finanzierung vergibt auch gleich bei der Schufa-Einsicht, dass Sie keine weiteren Kredite mehr laufen haben und kann Ihnen dank ausreichender Bonität ein günstiges Zinsniveau anbieten.

Eine Kündigung des Ratenkredits erfolgt unter gewissen Bedingungen

Wenn Sie eine Umschuldung durchführen und dazu Ihren bisherigen Ratenkredit kündigen möchten, so geht das grundsätzlich ganz einfach. Der Gesetzgeber hat im Bürgerlichen Gesetzbuch § 489 Abs. 1 Satz 2 nämlich festgelegt, dass bereits nach sechs Monaten ein ordentliches Kündigungsrecht besteht. Dazu müssen Sie nur mehr eine dreimonatige Kündigungsfrist einhalten, bevor Sie die Kreditsumme komplett in einer Summe zurück zahlen. Sobald Sie also eine neue Finanzierung abgeschlossen haben, können Sie die Umschuldung umsetzen. Oftmals übernimmt das auch die neue Bank, die sich um die komplette Abwicklung und alle Formalitäten kümmert. Zwischen den Finanzinstituten wird ein genauer Ablösetermin festgelegt und alles fristgenau und vollständig abgelöst. Das heißt, sobald der neue Ratenkreditvertrag von Ihnen unterschrieben ist, hat sich die Sache für Sie erledigt.

Als Immobilienbesitzer eine Umschuldung nutzen

Das aktuell niedrige Zinsniveau betrifft auch die Baufinanzierungszinsen, was Sie gegebenenfalls ausnutzen können. Wenn Sie beim bestehenden Darlehen der Immobilienfinanzierung Ihre Zinsen nicht auf zu lange Zeit festgeschrieben haben, sollten Sie eine Umschuldung ins Auge fassen. Dies macht allerdings nur dann Sinn, wenn die Zinsbindung Ihres Wohn- oder Hauskredites innerhalb einer absehbaren Zeit endet. Beträgt diese aber noch mehr als fünf Jahre, macht eine Umschuldung keinen Sinn. Vor allem wird sich die Bank sträuben oder sie kaum aus dem Darlehensvertrag entlassen. Gilt Ihre Zinsbindung noch für ein bis fünf Jahre, macht es Sinn, auf ein sogenanntes Forward Darlehen umzuschulden. Diese Finanzierungsform bedeutet, dass Sie zum jetzigen Zeitpunkt und zu den nun gültigen Konditionen einen Darlehensvertrag abschließen. Dessen Laufzeit beginnt allerdings erst nach Ablauf Ihrer ursprünglichen Zinsbindung. Der Vorteil liegt dabei auf der Hand, denn Sie profitieren von günstigen Zinsen, auf die zwar ein minimaler Aufschlag seitens der Bank erfolgt. Sollte das Zinsniveau steigen, sind Sie auf der sicheren Seite, denn Sie haben für den neuen Kredit Ihren Zinssatz fix. Wenn Ihre Baufinanzierung überhaupt nur mehr knapp ein Jahr oder weniger läuft, sollten Sie eine Umschuldung problemlos vornehmen können. Vergleichen Sie die entsprechenden Angebote anderer Finanzierungsunternehmen und schließen Sie ein neues Darlehen nötigenfalls sofort ab.

Kosten einplanen und beachten

Wie auch bei der Umschuldung eines Ratenkredites sollten Sie bei der Umschuldung eines Immobiliendarlehens die Kosten dafür nicht aus den Augen verlieren. Viele Anschlussfinanzierer schrecken davor zurück, denn die Wechselkosten für die Übertragung der Grundschuld sollten beachtet werden. Doch die Höhe liegt meist nicht über 0,3 Prozent der Darlehenssumme, womit die Kosten durch den günstigeren Zinssatz der neuen Finanzierung meist bereits gedeckt sind. Um hier immer auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie die Faustregel beachten, dass bei einem Zinsunterschied von nur 0,2 Prozent die Zinsersparnis bereits deutlich höher ist als die eigentlichen Wechselkosten, die die Bank verrechnet. Vielleicht sollten Sie aber auch einfach noch einmal mit Ihrer neuen Bank verhandeln, denn manchmal übernehmen diese die Kosten für die neuen Kunden auch.

Gesetzliche Regelung definiert Wechselmöglichkeit

Wenn Sie eine Umschuldung Ihres Baudarlehens überlegen, sollten Sie auch die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen dazu kennen. Denn der Gesetzgeber hat festgelegt, dass immer spätestens nach zehn Jahren ein Wechsel des Immobilienkredites möglich ist. Haben Sie allerdings eine längere Zinsbindung vereinbart, können Sie trotzdem das bestehende Darlehen nach der gesetzlichen Frist kündigen. Dazu müssen Sie lediglich eine Kündigungsfrist von sechs Monaten einhalten, dann wird keine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Haben Sie die vorgeschriebenen zehn Jahre Laufzeit noch nicht erreicht, möchten aber trotzdem vom derzeit günstigen Zinsniveau profitieren, sollten Sie sich die Option eines Forward Darlehens überlegen und sich dieses gegebenenfalls heute schon sichern. Dann können Sie unmittelbar nach Ablauf der zehn Jahre und nach Verstreichen der Kündigungsfrist umgehend wechseln, ohne dass Sie mit Mehrkosten rechnen müssen.


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